Hausordnung

Wir möchten Sie mit der Hausordnung bekannt machen, damit sich Ihr Aufenthalt in unserem Haus für Sie so angenehm wie möglich gestaltet. Für alle weiteren Informationen wenden Sie sich bitte an die Hauswirt.

  • Die Unterkunft steht am Anreisetag ab 14.00 Uhr am Abreisetag bis 10.00 Uhr zur Verfügung.
  • Die Gäste sind selbst verantwortlich für ihre Kostbarkeiten, die im Apartment gelassen werden und der Vermieter kann für diese nicht verantwortlich gehalten werden
  • Die Gäste sind selbst verantwortlich für Ihr Benehmen im Gebäude und in der direkten Umgebung, im Fall eines Unfalls tragen sie selbst die Folgen
  • Die Wohnungstür sollte abgeschlossen werden, besonders beim Verlassen sollen auch Fenster und Türe geschlossen werden, die Sonnenschirme zugemacht, das Licht ausgeschaltet, als auch alle elektrische Geräte, wie z.B. der Fernseher, die Klimanalage, der Kochherd…(die Wohnungsschlüssel sind sorgfältig aufzubewahren)
  • Der Besitzer hat Recht in der Abwesenheit des Gastes, in besonderen Situationen die Wohnung zu betreten, wenn es eine Gefahr von Schaden besteht. Von seinem Betreten soll der Besitzer beim ersten Kontakt den Gast benachrichtigen.
  • Es ist streng verboten, die Ausstattung und Möbel zu zerstören, die Unordnung zu verursachen und die anderen Gäste zu stören. Alle Gäste werden besonders gebeten, in der Zeit zwischen 14.00 und 16.00 Uhr Mittagsruhe zu halten und in der Zeit zwischen 23.00 und 7.00 Abend- und Nachtruhe zu halten.
  • Die Ferienwohnungen stehen nur den angemeldeten Gästen zur Verfügung aber der Besitzer kann eventuelle Besuche in einer bestimmten Zeitperiode genehmigen.
  • Es ist verboten die Waffen, explosive und entzündbare Stoffe und Gegenstände in die Wohnung einzutragen.
  • Die Benutzung der Ausstattung und Geräte, die nicht ein Teil des Angebots sind, kann nur durch Einwilligung des Vermieters gestattet werden
  • Wenn es zu einem Verlust kommt oder wenn Schaden am Möbel, an Instalationen, Geräten, oder anderer Ausstattung verursacht werden, muss der Gast den Vermieter benachrichtigen. Falls die entstandenen Schäden vom Gast verursacht werden, müssen  diese vom Gast ersetzt werden.
  • Es ist verboten die Ausstattung (wie zum Beispiel Geräte, Handtücher, Bettdecken und anderes) aus der Ferienwohnung rauszutragen.
  • Wenn der Kunde die Hausordnung nicht befolgt, behält der Gastgeber das Recht, weitere Erbringung von Dienstleistungen zu verweigern.
  • Die Gäste sollen ihr Personalausweis oder Reisepass unmittelbar nach der Ankunft dem Vermieter zur Anmeldung beim Touristenbüro geben.

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt!